AGB WDS-Neumeyer GmbH
1. Allgemeines
Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit uns sind die nachstehenden Bedingungen ausschließlich maßgebend, soferne nicht mit dem Kunden schriftlich anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. Aufträge sind erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche Absprachen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Angebote und Kostenvoranschläge bleiben sohin unverbindlich. Art und Umfang der Lieferung werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
Abweichende, entgegengesetzte oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten, selbst bei Kenntnis, nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Wurden mit dem Kunden von diesen Bedingungen abweichende Einzelvereinbarungen getroffen, wird dadurch die Geltung der nicht berührten Geschäftsbedingungen nicht betroffen.
Falls wir Auftraggeber (Einkäufer) sind, gilt die Annahme bzw. Ausführung des Auftrages als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
Soweit einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und gesetzlicher Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Schriftliche Mitteilungen gelten dem Kunden als nach dem gewöhnlichen Postlauf zugegangen, wenn sie unter der letzten uns bekannten Anschrift des Kunden abgeschickt wurden. Dies gilt auch, wenn das Schriftstück als unzustellbar behandelt wurde. Der Zugang gilt als bewirkt, wenn sich in unserem Besitz ein Abdruck oder eine abgezeichnete Kopie des abgesandten Schriftstückes befindet, aus der der Abgang hervorgeht. Der Kunde ist zur jeweiligen Bekanntgabe seiner Anschrift verpflichtet.
Die Rechte des Kunden aus den mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäften sind unübertragbar.
Eine Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung des Vertrages mit dem Kunden bedarf der Schriftform und Unterfertigung durch beide Vertragsparteien. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, sofern sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten sind.
2. Angebot
Abbildungen und Angaben in unseren Geschäftsunterlagen, Katalogen, Prospekten udgl. enthalten nur Annäherungswerte und gelten nicht als dem Vertrag stillschweigend zugrundegelegt. Verbindlich sind sie nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wir sind berechtigt, Modelle, Konstruktionen oder deren Ausstattung abzuändern.
Verbindlich sind sie nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Sämtliche Anbotsunterlagen, einschließlich Zeichnungen, Skizzen udgl. sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzustellen, ohne dass der Kunde berechtigt wäre, davon Ablichtungen oder Abschriften herzustellen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 10 % der Auftragssumme zu bezahlen.
Nicht im ursprünglichen Anbot (Basisanbot) enthaltene spätere Anforderungen des Kunden bedürfen eines neuen Anbots durch uns. Erst wenn dieses Anbot angenommen wurde, sind wir verpflichtet, die zusätzlichen Anforderungen auszuführen. Dies gilt auch bei nachträglichen Änderungen des ursprünglichen Anbots. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, das gesamte Werk einschließlich des ursprünglichen Auftrages neu anzubieten.
3. Preise
Unsere Preise gelten ab Firmensitz. In den Preisen sind die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung nicht enthalten. Sämtliche in unseren Geschäftsunterlagen angeführten Preise sind Nettopreise. Es gelten die jeweils am Tage der Lieferung gemäß unseren Preislisten gültigen Preise. Bei Projekten, die eine längere Ausführungszeit erfordern, sind wir berechtigt, die Preise für Dienstleistungen an unsere jeweils aktuellen Stundensätze anzupassen.
4. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. nach gemeldeter Versandbereitschaft gewähren wir 2 % Skonto, ebenso bei Zahlung im Bankeinzugsverfahren. Für verspätet eingehende Zahlungen werden vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Verbrauchergeschäften werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Zinssatz berechnet. Zahlungsverzug oder begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns von den noch nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder Vorauszahlung zu verlangen.
1/3 des Auftragswertes bei Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Abzug, Restbetrag 8 Tage nach Lieferdatum oder gemeldeter Lieferbereitschaft mit 2 % Skonto innerhalb von 30 Tagen netto.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber zum Einzug übernommen. Zahlung gilt demnach erst nach Einlösung als erfolgt. Die Wechselsteuern, Bankdiskont und sonstige Einzugsspesen werden dem Kunden gesondert berechnet, falls nicht eine anderweitige Abrechnung oder Verrechnung dieser Spesen erfolgt. Gleiches gilt für von uns akzeptierte Schecks.
Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Kunden (Vermögensverfall, Zahlungsmittel ohne Deckung, erfolgter Wechsel- oder Scheckprotest, Pfändung, Ausgleich, Konkurs u.a.) ist der gesamte Rechnungsbetrag aus der gegenständlichen Lieferung zuzüglich allfälliger noch anderer offener Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig, ohne dass wir den Kunden in Verzug setzen müssten. Wir sind in diesen Fällen jederzeit berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und bestmöglich zu verwerten, ohne dass dadurch der Kunde von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages befreit würde oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen könnte.
Vor erfolgter Lieferung sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt, falls uns die Zahlungsfähigkeit des Kunden begründet zweifelhaft erscheint. Gleiches gilt, wenn wir von zuverlässiger Seite über die Kreditwürdigkeit des Kunden eine nachteilige Auskunft erhalten. Bei neuen Kunden behalten wir uns den Versand per Nachnahme vor.
Im Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde weiters, die zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendigen Kosten, insbesondere die bei uns anfallenden Mahnspesen und alle auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen, insbesondere auch die infolge des Zahlungsverzuges anfallenden Rechtsanwaltskosten nach dem Tarif für das außergerichtliche anwaltliche Mahnverfahren als Ergänzung des autonomen Tarifs der OÖ Rechtsanwaltskammer zu bezahlen. Ungeachtet allfälliger anderlautender Widmungserklärungen sind wir auch bei Vorliegen eines Exekutionstitels oder bei Exekutionsführung berechtigt, eingehende Geldbeträge nach unserem Ermessen vorerst zur Abdeckung von Mahnspesen, Anwaltskosten etc. und erst zuletzt für Zinsen und Hauptsachebeträge zu verwenden.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache, und zwar nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware. Die aus der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden neuen Sachen gelten als Vorbehaltsware, soweit sie in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Diebstahl und Wassergefahr angemessen zu versichern. Er wird uns auf Verlangen den Versicherungsschutz nachweisen. Auf unser Verlangen wird der Kunde die Vorbehaltsware gesondert lagern und als unser Eigentum kennzeichnen.
Ansprüche des Kunden gegen Dritte auf Grund von Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware, insbesondere Versicherungs- und Schadenersatzansprüche, werden uns hiermit abgetreten. Der Kunde wird die für die Abtretung erforderlichen Genehmigungen der Schuldner derartiger Ansprüche einholen.
Sind unsere Preise bei Rücknahme gegenüber dem Lieferdatum ermäßigt, gelten als Rücknahmewert die Preise zum Zeitpunkt der Rücknahme.
Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die Befugnis zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erlischt mit Zahlungseinstellung durch den Kunden bzw. dem Antrag, über das Vermögen des Konkurs-, Ausgleichs- oder Reorganisationsverfahren zu eröffnen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, auf erste Anforderung von uns die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) herauszugeben.
6. Lieferung und Lieferzeiten
Ergeben sich bei Ausführung eines Projektes oder des Auftrages Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, sind wir durch den Kunden davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Liefertermine sind in diesem Fall hinfällig.
7. Gefahrenübergang und Transport
Transportschäden sind uns nur dann zuzurechnen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen gelten bezüglich Transportschäden die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen.
Die Aufstellung, Montage und der Probebetrieb gelieferter Waren durch uns unterliegen einer besonders zu vereinbarenden Regelung. Für den Gefahrenübergang gilt in diesem Fall Punkt 7. Abs. 3 dieser Bedingungen.
Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert wird, geht in beiden Fällen vom Tag der Versandbereitschaft an die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über, wir sind jedoch verpflichtet, auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.
Ist eine Abnahme des Werkes durchzuführen, ist die Abnahme formfrei. Das Werk gilt spätestens mit Inbetriebnahme als abgenommen.
9. Aufstellung und Inbetriebnahme
Wir übernehmen auf Wunsch des Kunden die Aufstellung und Inbetriebnahme der von uns gelieferten Waren und Einrichtungen gegen Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten, sowie der Kosten für Arbeitszeiten. Reise- und Wartezeiten werden als Arbeitszeit berechnet. Erforderliche behördliche Genehmigungen für Installationen und den Betrieb von Anlagen sind vom Kunden beizubringen. Bei sämtlichen Arbeiten müssen Fachleute des Kunden zur Überwachung zugegen sein.
Mit Unterfertigung einer Zeichnung, Skizze udgl. über eine von uns zu liefernde Ware sind vom Kunden sowohl Art als auch Maße der Ware genehmigt.
10. Gewährleistung
Gegenstand des Vertrages ist eine Ware, die im Sinne unserer Prospekte und in sonstigen Geschäftsunterlagen enthaltenen Beschreibungen brauchbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Wir haften nur für Mängel, die uns frist- und formgerecht angezeigt worden sind. *
Falls nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir nicht Generalunternehmer für ein Gesamtprojekt und haften demnach nicht für das Funktionieren des Gesamtprojektes (Werkes) bzw. für die Gesamtkoordination, sondern übernehmen nur die Haftung dafür, dass der von uns beigestellte Werksteil dem Stand der Technik entspricht und gemäß Abs. 1 dieses Vertragspunktes funktionsfähig ist.
Ort der Gewährleistungserfüllung ist unser Sitz bzw. Betriebsstandort. Spesen und Reisekosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen sind daher vom Kunden zu tragen. *
Wir leisten für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften Gewähr. Das Wahlrecht gem. § 932 Abs. 2 ABGB, ob ein Mangel durch Verbesserung oder Austausch des mangelhaften Gegenstandes behoben wird, steht uns zu. *
Darüber hinausgehende Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere auf Wandlung oder Preisminderung, sind ausgeschlossen. *
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen wird auf 6 Monate verkürzt. *
11. Schutzrechte
Der Kunde ist verpflichtet:
a) uns unverzüglich von den Ansprüchen schriftlich oder fernschriftlich zu unterrichten;
b) uns zu ermächtigen, für die Abwehr der Ansprüche Sorge zu tragen und Rechtsstreitigkeiten zu führen;
c) uns die erforderlichen Vollmachten zu erteilen und uns jede gewünschte Unterstützung nach besten Kräften zu gewähren;
d) uns zu ermächtigen, an den Lieferungen und Leistungen jederzeit die Änderungen vorzunehmen, die wir für erforderlich und angemessen erachten.
Der Kunde leistet dafür Gewähr, dass die von ihm beschafften Pläne, Zeichnungen, Muster und sonstigen Unterlagen und deren Verwendung keine Patente (Patentanmeldung) oder sonstige gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Von diesbezüglichen Ansprüchen hat uns der Kunde freizustellen.
12. Warenrückgabe
Waren, die von uns ordnungsgemäß ausgeliefert wurden, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Wird eine Rücknahme gegen Gutschriftersteilung vereinbart, ist der Sendung ein Rücksendungsschein mit folgenden Angaben beizulegen: Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum, mit welchem die Lieferung ursprünglich erfolgte.
Rücksendungen haben für uns spesenfrei zu erfolgen. Die Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Rechnungsbetrages. Es ist vielmehr die Gutschriftersteilung durch uns abzuwarten. Wir berechnen im Fall einer vertragsgemäßen Rückgabe eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % des Warenwertes für die Kontrolle der zurückgenommenen Ware. Eine allenfalls vereinbarte Warenrücknahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass die Ware unbeschädigt und mängelfrei ist. Notwendig gewordene Instandsetzungsarbeiten hat der Kunde zu tragen.
13. Produkthaftung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes, welcher Art auch immer (Nichterfüllungsschäden, Verzögerungsschäden, Mängelfolgeschäden, Schäden auf Grund Vertrags- und Deliktshaftung), sowie Rückgriffsansprüche, welcher Art auch immer, insbesondere solche gem. § 933 b ABGB werden ausgeschlossen, soferne die den Schaden auslösenden Umstände von uns nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden (bei Verbrauchergeschäften Regelung nicht für Personenschäden).
Falls bei Inbetriebnahme eines Werkes, an dem neben uns auch andere Unternehmer beteiligt sind, ein Schaden auftritt, ist uns dieser Schaden nur dann zuzurechnen, falls wir als Verursacher einwandfrei feststehen. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn wir der einzige Professionist sind, insbesondere dann, wenn seitens des Kunden nicht alle möglichen Vorkehrungen getroffen wurden, um Schadensfälle auszuschließen.
14. Urheberrecht und Geheimnisschutz
Soweit wir im Auftrag des Kunden Entwicklungen durchgeführt haben, sind wir berechtigt, diese Entwicklungen auch dann anderen Personen weiterzugeben, wenn der Kunde den Entwicklungsaufwand getragen hat.
Die Überlassung von Erkenntnissen aus Entwicklungen an den Kunden erfolgt mangels gegenteiliger Vereinbarung nur in Form einer Lizenz.
Wir behalten uns an unseren Entwicklungen, insbesondere der von uns entwickelten Software, sämtliche Rechte, insbesondere das Urheberrecht, vor.
Die von uns erstellten Anbote, sowie alle damit zusammenhängenden Unterlagen (Zeichnungen, Skizzen udgl.) verbleiben in unserem Eigentum und sind vom Kunden als unser Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an dritte Personen ist nicht gestattet. Bei Verstoß hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 10 % der Auftragssumme zu bezahlen.
15. Geltung von Branchenbedingungen, Ö-Normen und Reihenfolge der Geltung bei Widersprüchen
Auf das vorliegende Vertragsverhältnis sind (bei Widersprüchen in der nachstehenden Reihenfolge) anzuwenden:
- Die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist, einschließlich einer allfälligen Leistungsbeschreibung und einem allfälligen Leistungsverzeichnis.
- Diese Bedingungen.
- Die für unseren Branchenbereich einschlägigen Geschäftsbedingungen unseres Fachverbandes.
- Die Ö-Normen mit vornormierten Vertragsinhalten für einzelne Sachgebiete.
- Die einschlägigen Ö-Normen mit vornormierten allgemeinen Vertragsinhalten, insbesondere die ÖNormen A 2060, B 2210.
16. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
17. Verträge im Fernabsatz
Bei im Fernabsatz (Internet, Ferngespräch, Teleshopping, Kataloge etc.) geschlossenen Verträgen kann der Verbraucher gemäß § 5e KSchG binnen einer Frist von 7 Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt, vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag des Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:
- Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen (§ 5e Abs. 1 erster Satz) ab Vertragsabschluss begonnen wird,
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
- Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
- Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).
18. Letztverbraucher-(Konsumenten)geschäfte
Soferne es sich beim Kunden um einen Konsumenten (Letztverbraucher) handelt, gelten die vorstehenden Bedingungen nicht, soweit sie zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Dies gilt insbesondere für die mit einem * bezeichneten Bestimmungen dieser AGB.
Gegenüber Verbrauchern wird darauf hingewiesen, dass neben einer allfälligen kürzeren Garantiefrist dem Verbraucher die gesetzliche 2-jährige Gewährleistungsfrist in jedem Fall offen steht, soferne nicht im Einzelfall eine zulässige Verkürzung festgelegt wurde.
19. Geheimhaltungsverpflichtung
Die Parteien vereinbaren unbedingte Geheimhaltung über sämtliche Angelegenheiten, die ihnen auf Grund ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind bzw. bekannt werden.
Sie haben diese Geheimhaltungsverpflichtung auch auf Personen, die für sie tätig sind, insbesondere Arbeiter, Angestellte udgl. zu überbinden.
Für jeden einzelnen Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung vereinbaren die Vertragsparteien eine schadens- und verschuldensunabhängige Pönale in Höhe von € 5.000,--. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Unterlassung oder sonstige Ansprüche aus einer Vertragsverletzung bleiben davon unberührt.
20. Lieferzeiten bei Sondermaschinen
Bei Einzel- und Sondermaschinen betragen die Lieferzeiten bis zu 24 Monate. Bei Lieferverzug ist uns eine Nachfrist zu setzen, deren Dauer sich nach der Produktionszeit der betreffenden Maschine richtet.
21. Stornierung
Falls der Kunde einen Auftrag storniert, hat er eine Stornogebühr in Höhe von 35 % der Bruttoauftragssumme zu bezahlen.
22. Gebrauchtmaschinen
Bei Gebrauchtmaschinen wird keine wie immer geartete Gewähr für deren Funktionsfähigkeit geleistet. Eine Funktionsgarantie wird nur im Rahmen schriftlicher Zusagen gewährt.
23. Vermittlung von Gebrauchtmaschinen
Die AGB gelten auch, wenn wir als Vermittler von Gebrauchtmaschinen auftreten.
24. Termingeschäfte
Termingeschäfte sind ausnahmslos nicht zulässig.
25. Emissionsgrenzwerte und Behördliche Auflagen
Wir vertreiben ausschließlich Anlagen, die den Zulassungsbestimmungen entsprechen. Es ist Sache des Kunden, durch Lärmschutzmaßnahmen wie Absaugungen, Kamine usw. dafür Sorge zu tragen, dass die Emissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Bei Heizungen, Heubelüftungen, Aggregaten und Tanks sind Abmauerungen, Einhausungen etc. vom Kunden auf dessen Kosten herzustellen.
Von der Behörde vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen, welcher Art auch immer, sind vom Kunden auf dessen Kosten durchzuführen.
Ebenso ist es Sache des Kunden, auf seine Kosten allfällig erforderliche Bewilligungen für den Betrieb von Anlagen zu erwirken und von der Behörde getätigte Auflagen zu erfüllen.
Alle Nachteile aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen gehen zulasten des Kunden.
26. Statische Berechnungen
Sofern für die Montage der von uns zu liefernden Anlage eine statische Berechnung erforderlich ist, ist diese ebenfalls auf Kosten des Kunden zu erstellen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht entsprechen und uns dadurch ein Schaden entstehen, ist uns dieser vom Kunden zu ersetzen.
27. Verkleidungen
Sollten aus Gründen der Optik vom Kunden gewünschte Verkleidungen herzustellen sein oder solche von der Behörde vorgeschrieben werden, trägt die Kosten hierfür der Kunde.
28. Beigestellte Helfer bei Montage
Bei der Montage beigestellte Helfer arbeiten ausschließlich unter Anweisung und im Auftrag des Kunden. Für beigestellte Helfer und Aufstiegshilfen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Hinsichtlich allfälliger Ansprüche, die aus Schäden betreffend diese Personen gestellt werden, hat uns der Kunde schad- und klaglos zu halten.